Regulierungsübersicht
Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation wurde festgestellt, dass über 90% der Fahrzeugunfälle durch menschliche Faktoren verursacht werden. Um das Auftreten von Unfällen und Opfern zu reduzieren, hat die Europäische Union eine Reihe von Schutzvorschriften erlassen
Vulnerable Road Users (VRUs) mit dem Ziel, Verkehrsunfälle und Verletzungen zu reduzieren.
Die Europäische Union hat derzeit drei Vorschriften zur Überwachung des toten Winkels erlassen: UN ECE R151, UN ECE R158 und UN ECE R159. Diese drei Vorschriften wurden am 6. Juli 2022 verbindlich.
UN ECE R158 legt die technischen Mindestanforderungen für die Rückfahreinrichtung von Fahrzeugen der Klassen M und N sowie für die Sicht nach hinten und die Erkennung des Fahrzeugs durch den Fahrer beim Rückwärtsfahren fest.
Erfüllen Sie die Sichtanforderungen im Bereich von 0,3–3,5 m hinter dem Fahrzeug oder den Erkennungsbereich von Objekten im Bereich von 0,2–1 m hinter dem Fahrzeug.
Erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der UN ECE R158
Gemäß den Anforderungen der neuen EU-Sicherheitsverordnung (GSR) müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M und N ab Juli 2024 ausgerüstet sein.